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Häufige Fragen Archäologie

Muss ich archäologische Funde melden?

Ja! Archäologische Funde sind unverzüglich dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie bzw. der Kantonsarchäologie zu melden (§ 7, kantonales Denkmalschutzgesetzes vom 26. April 1990; BGS 423.11)

Wem gehören archäologische Funde? 
Archäologische Funde, gelangen in das Eigentum des Kantons, in dem sie gefunden worden sind (§ 724 Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907)

Wer trägt die Kosten archäologischer Ausgrabungen? 
Die Kosten sämtlicher archäologischer Untersuchungen trägt der Kanton Zug. Es gibt keine Mitfinanzierungspflicht von Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise Gemeinden wie in anderen Kantonen. Der Eigentümer / die Eigentümerin ist aber verpflichtet, Ausgrabungen zu gestatten.

Wie können trotz archäologischer Ausgrabungen Bauverzögerungen vermieden werden? 
Es ist der Kantonsarchäologie Zug ein grosses Anliegen, die erforderlichen Rettungsgrabungen so rasch als möglich
durchzuführen und so die Realisierung von Bauvorhaben möglichst nicht zu beeinträchtigen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich mit einer frühzeitigen und gemeinsamen Planung in vielen Fällen Bauverzögerungen völlig vermeiden oder wenigstens stark reduzieren lassen. Archäologische Untersuchungen können bereits vor Erteilung der Baubewilligung ausgeführt werden; wertvolle Zeit lässt sich so optimal nutzen! Aber auch die Planung einer Vorlaufzeit für archäologische Grabungen oder die Etappierung eines Bauvorhabens können sehr hilfreich sein.

Gibt es auf meinem Grundstück archäologische Funde?

Die Karte "Archäologische Fundstätten" im Kantonalen Richtplan 2004 zeigt die wichtigsten archäologischen Funderwartungsgebiete (S. 46). Weiter muss davon ausgegangen werden, dass auch ausserhalb dieser Gebiete archäologisch relevante Funde vorkommen können. Die Kantonsarchäologie führt nach Massgabe ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten auf Wunsch der Eigentümerschaft gerne Vorabklärungen durch (Sondierungen).

Kann ich einmal bei einer Ausgrabung mitarbeiten? 
Die Kantonsarchäologie Zug bietet nach Möglichkeit Praktikumsplätze für Schülerinnen, Schüler und Studierende an.

Gibt es Führungen auf Ausgrabungen? 
Die Kantonsarchäologie führt regelmässig Besuchstage auf archäologischen Grabungen durch. Die Anlässe werden in der Tagespresse publiziert und stossen immer auf eine grosse Publikumsresonanz. Absoluter Spitzenreiter war das frühmittelalterliche Gräberfeld Früebergstrasse in Baar, wo am 26. August 2000 über 900 Personen die Grabung "belagerten".

Für weitere Fragen steht Ihnen die Kantonsarchäologie gerne zur Verfügung: info.arch@zg.ch