4. Vorgeschichte
Chamer Ortszentrum seit Jahren überlastet
Die Verkehrssituation im Dorfzentrum von Cham ist seit den frühen 70er Jahren prekär. Mit dem starken Wachstum der Ennetseegemeinden hat sich die Überlastung der Ortsdurchfahrt in den letzten Jahren weiter verschärft. In den Spitzenzeiten bilden sich regelmässig Staus und unerwünschter Umwegverkehr. Die öffentlichen Busse bleiben im Stau stecken.
S+E-Strasse
Ein erster Versuch, das Chamer Ortszentrum vom Individualverkehr zu entlasten, war die Planung der so genannten S+E-Strasse (Sammel- und Erschliessungsstrasse). Das Projekt fand 1976 Aufnahme im Chamer Richtplan. 1987 wurde es Bestandteil des kantonalen Richtplanes.
Kammerkonzept
Die Raumfreihaltung für die S+E-Strasse gab wiederholt zu politischen Diskussionen Anlass. Die Ennetsee-Gemeinden Cham, Hünenberg und Risch liessen deshalb das so genannte Kammerkonzept erarbeiten. Ziel des Vorhabens war es, den Verkehr aus den vier Siedlungskammern von Cham/Hünenberg möglichst direkt auf das übergeordnete Strassennetz, namentlich auf die Autobahn zu leiten. Letztere bildet seit den 70er Jahren das eigentliche "Rückgrat" des Zuger Strassensystems.
Gesamtverkehrskonzept "PlusPunkt"
Beim Entwurf des neuen Gesamtverkehrskonzeptes nahm der Kanton das Kammerkonzept der Ennetseegemeinden in seine Planung auf. Allerdings musste das Konzept noch optimiert werden. Aus der Überarbeitung des Kantons resultierten schliesslich fünf Varianten, von denen die beste im Rahmen einer Machbarkeitsstudie weiter untersucht wurde. Am 7. Juli 2000 verabschiedete der Regierungsrat das Gesamtverkehrskonzept "PlusPunkt".
Teilrichtplan Verkehr / Kantonaler Richtplan
Aus dem Gesamtverkehrskonzept "PlusPunkt" ging schliesslich der Teilrichtplan Verkehr hervor. Das Kammerkonzept wurde dabei übernommen, die einzelnen Projektabschnitte (Kammern A-D) aber verschiedenen Prioritäten zugewiesen. Vorrang sollten die beiden Abschnitte zwischen der Knonauer- und der Hünenbergerstrasse haben (Kammern B und C). An dieser Etappierung hielt der Kantonsrat auch bei der Revision des kantonalen Richtplanes fest, den er am 28. Januar 2004 beschloss.
Generelles Projekt
Ein Jahr nach dem Kantonsratsbeschluss zum Teilrichtplan Verkehr beantragte der Regierungsrat beim Parlament den Kredit für das Generelle Projekt Kammerkonzept Ennetsee. Das Vorhaben fand die Unterstützung der Strassenbaukommission (12:1 Stimmen) und der Staatswirtschaftskommission (einstimmig). Am 27. November 2003 stimmte auch der Kantonsrat mit überwiegender Mehrheit für Annahme des Kredits (59:5 Stimmen).
Am 6. Januar 2004 vergab der Regierungsrat die Ingenieurarbeiten für das Generelle Projekt an die Ingenieurgemeinschaft Ennetsee unter Federführung der A. Rotzetter+Partner AG, Baar. Die Standortgemeinden Cham und Hünenberg begleiteten die Arbeiten. Im Juni 2005 lud die Baudirektion die Standortgemeinden und die massgebenden kantonalen Amtsstellen zur Vernehmlassung des Generellen Projekts ein. Aufgrund der Ergebnisse dieser Vernehmlassung wurde das Generelle Projekt fertiggestellt und dem Kantonsrat am 26. Januar 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Umfahrung Cham - Hünenberg
Am 4. Mai 2006 genehmigte der Kantonsrat das Generelle Projekt und gab ihm gleichzeitig einen neuen Namen: Aus "Kammerkonzept Ennetsee" wurde "Umfahrung Cham - Hünenberg".
Am 1. Juni 2006 beschloss der Kantonsrat einen Rahmenkredit von 230 Mio. Franken für die weitere Planung, den Landerwerb und den Bau der Umfahrung Cham - Hünenberg. Der Rahmenkredit für alle vier Abschnitte (vormals Kammern) setzt sich zusammen aus einem Baukredit von 180 Mio. Franken und einer Reserve von 50 Mio. Franken.
Erfolgreiche Volksabstimmung
Gegen den Kantonsratsbeschluss vom 1. Juni 2006 ergriff ein überparteiliches Komitee "230 Millionen gehören vors Volk" das Referendum. Am 3. August 2006 wurde die nötige Anzahl an Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.
Am 11. März 2007 sagten die Stimmberechtigen des Kantons Zug Ja zur Umfahrung Cham - Hünenberg. Bei einer Stimmbeteiligung von 53,7 % folgten 50,34 % der Stimmenden der Empfehlung von Regierungs- und Kantonsrat.
