2. Planungszonen
2005: Planungszonen "Tagbau" und "Bergmännisch"
Aufgrund der Ergebnisse der Planungsstudie 1. Teil hat der Regierungsrat per 16. September 2005 zwei Planungszonen zur Raumfreihaltung erlassen. Für die Portalbereiche und Abschnitte mit geringer Überdeckung wurde die Planungszone "Tagbau" definiert. Sie beinhaltet ein absolutes Bauverbot. Für die tiefer liegenden Tunnelabschnitte gilt die Planungszone "Bergmännisch" mit einem Bauverbot unterhalb von 440 m.ü.M.
Reduktion der Planungszonen und Ersatz durch Baulinien
Basierend auf den Ergebnissen der Planungsstudie 2. Teil wurden die Planungszonen Anfang Dezember 2006 massgebend reduziert. Sie werden zur Zeit überprüft, können indes nicht bis zum Ablauf des Erlasses am 16.9.2010 durch Baulinien ersetzt werden. Grund ist die laufende strategische Zwischenphase, die eine Verlängerung des Planungszonen-Erlasses bedingt (maximal zwei Jahre). Es ist vorgesehen, die Planungszonen in Teilbereichen zu reduzieren. Es ist aber auch denkbar, dass sie im Verlauf des Mitwirkungsverfahrens teilweise auf weitere Stadtgebiet ausgedehnt werden.
