Erlass von Planungszonen
Amtsblattpublikation vom 22. Dezember 2006
Stadttunnel Zug
Erlass von Planungszonen für die Raumfreihaltung des künftigen Stadttunnels Zug
An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2006 hat der Regierungsrat des Kantons Zug die definitiven Planungszonen für die Raumfreihaltung des Stadttunnels Zug mit den dazugehörenden Vorschriften erlassen. Die Planungszonen wurden gegenüber der ersten Auflage im September/Oktober 2005 reduziert und es wurden auch geringfügige Anpassungen bei den in den Planungszonen geltenden Vorschriften vorgenommen.
Die Unterlagen mit den Planungszonen und den darin geltenden Vorschriften können ab 22. Dezember 2006 bis 31. Januar 2007 zu den üblichen Bürozeiten beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 5. Stock, Zug, sowie beim Baudepartement der Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, Zug, eingesehen werden. Ab dem 3. Januar 2007 werden die Unterlagen auch im Internet (www.zug.ch/stadttunnel) publiziert.
Zug, 22. Dezember 2006
Baudirektion des Kantons Zug
Der Baudirektor
Hans-Beat Uttinger, Regierungsrat
