Navigation
Artikelaktionen

Änderung der Planungszonen

Amtsblattpublikation vom 23. Mai 2008

Stadttunnel Zug
Änderung der Planungszonen für die Raumfreihaltung des künftigen Stadttunnels Zug

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat am 5. Dezember 2006 die definitiven Planungszonen für die Raumfreihaltung des Stadttunnels Zug mit den dazugehörenden Vorschriften erlassen. Neu soll eine zusätzliche Fläche im Bereich der Metallstrasse der bestehenden Raumsicherung für Stadttunnel zugewiesen werden.

Die Unterlagen mit den Planungszonen und den darin geltenden Vorschriften können ab 23. Mai 2008 bis 23. Juni 2008 zu den üblichen Bürozeiten beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 5. Stock, Zug, sowie beim Baudepartement der Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, Zug, eingesehen werden. Wer von der Änderung der Planungszonen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat, kann während der Auflagefrist bei der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Einsprache erheben.

Zug, 15. Mai 2008

Baudirektion des Kantons Zug
Der Baudirektor
Heinz Tännler

Fehler
Beim Anzeigen des Portlets ist es zu einem Fehler gekommen.