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1. Projekt

Ein Projekt von Bund und Kanton Zug

Das Projekt "Sanierung des Autobahnanschlusses Rotkreuz" ist ein gemeinsames Projekt des Bundes und des Kantons Zug. Die Gesamtplanung leitet der Kanton Zug. Politisch und juristisch entschieden wird jedoch von Bund und Kanton separat. Das deshalb, weil der Bund für den Autobahnanschluss zuständig ist und der Kanton Zug für den Knoten Forren, ein Kantonsstrassenteilstück. Es kommen somit zwei getrennte Rechtsverfahren zur Anwendung (Bundes- und Kantonsrecht).

Ausgangslage

Der Autobahnanschluss ist überlastet Der A4-Anschluss Rotkreuz (Gemeinde Risch) erreicht in den Spitzenstunden die Kapazitätsgrenze. Gefährliche Rückstaus bis auf die Autobahn sind die Folge. Die Situation wird sich noch verschärfen, denn Risch und Hünenberg verfügen über grosse, ungenutzte Arbeitszonen im Einzugsgebiet des Autobahnanschlusses.

2000/2001: Risch fordert Massnahmen
In den Jahren 2000 und 2001 erarbeitete die Gemeinde Risch ein Entwicklungskonzept für die Arbeitszonen Rotkreuz. Ergebnis war ein Bündel an Massnahmen, die dazu dienen sollten, die Erreichbarkeit des Gebiets sicherzustellen und das Arbeitsplatzumfeld attraktiver zu gestalten (u.a. Anpassung der Bauordnung).
Hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschliessung ergaben Vorstudien, dass ein Vollausbau der Arbeitszone Rotkreuz eine Überlastung des Autobahnanschlusses zur Folge hätte. Die Erreichbarkeit der Arbeitszonen wäre somit erheblich erschwert und die Verkehrssicherheit gefährdet.

2002-2003: Variantenstudien
Angesichts dieser Perspektive liess der Kanton Zug verschiedene Varianten prüfen, wie der A4-Anschluss und der benachbarte Knoten Forren am besten saniert werden könnten. Die zwei besten Varianten wurden schliesslich mit einem Verkehrssimulationsprogramm eingehend geprüft und in einer Vernehmlassung von der Gemeinde Risch und den zuständigen Fachstellen des Kantons bewertet. Dabei ergab sich eine deutliche Übereinstimmung, welche Variante dem Bund zur Weiterbearbeitung vorgeschlagen werden sollte.

2003/2004: Kanton: Projekt erster Priorität
Der Zuger Kantonsrat anerkannte die Dringlichkeit einer Sanierung des Autobahnanschlusses. Er nahm das Projekt deshalb am 18. Dezember 2003 in das Strassenbauprogramm 2004-2011 auf und stufte es im kantonalen Richtplan als Vorhaben erster Priorität ein (28. Januar 2004).

Projektphasen

2004: Auftrag des Bundes zur Planung
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) als zuständiges Amt für den Autobahnanschluss genehmigte im Frühjahr 2004 die vorgeschlagene Sanierungsvariante (11. Mai 2004). Zustimmung fand auch das eingereichte Konzept für die Strassenentwässerung (22. März 2004). Der Bund beauftragte daraufhin den Kanton Zug, die weitere Planung an die Hand zu nehmen.

Vorprojekt
Im Juli 2004 begannen die Arbeiten am Vorprojekt. Bereits am 22. Dezember 2004 konnte das Dossier in eine breite Vernehmlassung gegeben werden. Nach der Bereinigung einzelner Änderungsbegehren genehmigte der Zuger Regierungsrat das Vorprojekt am 12. Juli 2005.

Ausführungsprojekt
Im Sommer 2005 wurden die Arbeiten am Ausführungsprojekt begonnen. Anschliessend fand die Vernehmlassung des Projektes bei der Gemeinde Risch und den zuständigen Fachstellen des Kantons Zug statt. Im Sommer 2006 wurde das Ausführungsprojekt fertig erarbeitet. Der Bund genehmigte das Dossier Ende 2006 und gab es zur öffentlichen Auflage frei. Diese fand im Februar/März 2007 statt.

Detailprojekt
Gegen das Ausführungsprojekt gingen Einsprachen ein, die jedoch auf dem Verhandlungsweg erledigt werden konnten. Im Sommer 2007 stand damit der Erarbeitung des Detailprojekts nichts mehr im Weg. Gemäss Terminplan soll im Oktober 2007 mit dem Bau begonnen werden. Die Inbetriebnahme des sanierten Autobahnanschlusses ist für den Sommer 2010 geplant.