4. Kosten und Finanzierung
Rahmenkredit von 103.5 Mio. Franken
Für die Planung, den Landerwerb und den Bau der Nordzufahrt hat der Kantonsrat am 28. Juni 2001 einen Rahmenkredit von 103.5 Mio. Franken bewilligt.
29.7 Mio. Franken Nettokosten für den Kanton Zug
Da die Nordzufahrt auch Erschliessungsfunktionen für die Stadt Zug und die Gemeinde Baar erfüllt, beteiligen sich die beiden Kommunen anteilmässig an den Gesamtkosten. Gemäss Kantonsratsbeschluss beträgt der Kostenbeitrag der Stadt Zug 8.3 Mio. Franken, jener der Gemeinde Baar 2.0 Mio. Franken.
Im weiteren beteiligt sich der Bund mit einem Beitrag von 24.6 Mio. Franken an den Kosten im Bereich der Autobahnausfahrt Baar. Dazu kommen Bundesgelder im Umfang von 37.7 Mio. Franken aus dem Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr. Schliesslich leisten die SBB einen Beitrag von 1.2 Mio. Franken. Für den Kanton Zug bleiben damit Nettokosten von 29.7 Mio. Franken.
Die Ausgaben gehen zulasten der Spezialfinanzierung Strassenbau. Das heisst: Für die Finanzierung der Nordzufahrt müssen keine allgemeinen Steuermittel in Anspruch genommen werden!
