2. Termine und Kosten
Kosten und Finanzierung
Das Projekt ist Bestandteil der Nationalstrassen-Netzvollendung. Es kommt deshalb nicht der Kostenschlüssel der "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)" zur Anwendung, wie er für neue Autobahnen gilt, sondern der "alte" Verteiler.
Demnach gehen die Kosten nicht voll zu Lasten des Bundes, sondern nur 84 %. Die restlichen 16 % hat der Kanton Zug zu tragen. In Franken heisst das: An die Fertigstellung der A4 durch das Knonaueramt zahlt der Kanton Zug netto 3,21 Mio. Franken. Der Rest des auf 22 Mio. Franken veranschlagten Bauwerks werden der Nationalstrassenrechnung belastet.
