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2. Fertigstellung im Kanton Zug

Fertigstellung statt Neubau
Im Gegensatz zum grössten Teil des Zürcher Abschnittes ist der Zuger Ast der Knonaueramt-Autobahn seit 1974 bereits im "Rohbau" vorhanden. Das Teilstück zwischen der Verzweigung Blegi (Cham) und der Kantonsgrenze bei Knonau ZH muss deshalb nicht neu gebaut, sondern "lediglich" fertiggestellt werden. Das bereits in Betrieb stehende Teilstück von der Auffahrt Bibersee bis zur Verzweigung Blegi (Fahrtrichtung Luzern/Gotthard) gilt es instand zu setzen und anzupassen.

Massnahmen
Die Fertigstellungsarbeiten umfassen im Kanton Zug folgende Hauptarbeiten:
- Abfräsen bestehender Belagsschichten; Einbau neuer Beläge
- Mittelstreifenüberfahrten
- Neue Randabschlüsse und Entwässerungsrinnen
- Bau einer Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA)
- Ersatz der Leitschranken
- Anbringen von Lärmschutzwänden und Wilschutzzäunen
- Ausbau der elektromechanischen Anlagen (Kabelrohranlagen usw.)
- Anpassen der Signalisation und Markierung

Umnutzung der Auffahrt Bibersee
Die provisorisch erstellte Auffahrt Bibersee wird ab Februar 2009 für den Individualverkehr definitiv gesperrt, damit die bestehende Fahrbahn Richtung Luzern erneuert werden kann. Nach der Eröffnung der A4 wird die Auffahrt als Werksauffahrt für den Strassenunterhalt dienen.

Sanierung der bestehenden Kunstbauten
Parallel zur Fertigstellung der A4 werden auch die bestehenden Kunstbauten, z.B. die SBB-Überführung bei Bibersee (Cham), saniert. Diese Instandsetzung wird indes nicht der Nationalstrassenrechnung belastet, sondern über den baulichen Unterhalt abgerechnet.