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Ausführungsbestimmungen Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

Die ATS 02 bis ATS 06.5 sind in Überarbeitung. Auskünfte über diese Richtlinien erteilt das Tiefbauamt des Kantons Zug, Abteilung Strassenunterhalt, Bereich Elektrotechnik.