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Plan- und Baubewilligungsverfahren

Baurechtliche Entscheide der Gemeinderäte können mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug angefochten werden. Die Baudirektion führt für den Regierungsrat die Instruktion, d.h. sie lädt zu Stellungnahmen und Mitberichten, leitet Augenscheine und Verhandlungen. Kommt es während des Verfahrens nicht zu einer gütlichen Einigung, arbeitet die Baudirektion zu Handen des Regierungsrates einen Beschwerdeantrag aus. In der Folge entscheidet der Regierungsrat aufgrund der Akten und des Antrags der Baudirektion über die Beschwerdesache.


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