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Förderprogramme

Landesweites Gebäudesanierungsprogramm "Das Gebäudeprogramm"
Infotelefon 041 723 63 75

Gestützt auf eine Vereinbarung mit dem Bund vollziehen die Kantone "Das Gebäudeprogramm". Die Programmvereinbarung läuft bis Ende 2014, eine Anschlussvereinbarung bis 2019 ist vorgesehen. "Das Gebäudeprogramm" verhilft zu Beiträgen an die Erneuerung von bestehenden privaten und öffentlichen Gebäuden. Sie sind erhältlich für die Erneuerung von Fenstern, Fassaden und Abschlüssen von beheizten Räumen gegen das Erdreich. Gesamtschweizerisch stehen jährlich gegen 200 Mio. Franken, bald 300 Mio. Franken aus der CO2 Abgabe auf Brennstoffen zur Verfügung, die damit teilweise an diesen Zweck gebunden ist. Die Gesuchsunterlagen stehen auf www.dasgebaeudeprogramm.ch zur Verfügung. Der Kanton Zug und 14 weitere Kantone wickeln die Gesuche über eine regionale Bearbeitungsstelle ab, die ihren Sitz in Zürich hat. Die Entscheide über die Fördergesuche trifft der Kanton.

Kantonale Förderbeiträge
Infotelefon 041 723 63 76

Die kantonalen Förderbeiträge nach dem Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf vom 29. Oktober 2009 sind nicht mehr erhältlich. Der Kredit ist aufgebraucht. Gesuche konnten nur bis zum 30. Juni 2011 eingereicht werden. Der Regierungsrat hat am 5. Juli 2011 Bericht und Antrag für ein Anschlussprogramm verabschiedet. Diese Kantonsratsvorlage erscheint im Sommer 2011.

Gemeindliche Förderbeiträge

Einzelne Gemeinden gewähren eigene Förderprogramme. Eine Übersicht finden Sie hier.