Energieausweis für Gebäude
Der Energieausweis für Gebäude ist freiwillig. Er steht Eigentümerinnen und Eigentümern eines Gebäudes zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 3 der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz vom 12. Juli 2005. Dieser Energieausweis entspricht dem gesamtschweizerisch eingeführten Gebäudeenergieausweis der Kantone, GEAK.
Energieausweis für Gebäude GEAK, siehe www.geak.ch
