Zonenplan mit Bauordnung
Der Zonenplan ist ein grundeigentümerverbindlicher Plan. Er legt parzellenscharf fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt werden dürfen. Die Bauordnung enthält die Bau- und Nutzungsvorschriften zu den einzelnen Zonen wie auch allgemeine Vorschriften, beispielsweise zum Wald- und Gewässerabstand oder zum Lärmschutz.
Wie gross dürfen Bauzonen sein? Die Antwort auf diese zentrale Frage gibt Art. 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung. Danach umfassen Bauzonen Land, das weitgehend überbaut ist und voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird.
Bei einer Änderung des Zonenplans hat die Gemeinde der kantonalen Genehmigungsbehörde einen Bericht vorzulegen. Dieser muss darüber Auskunft geben, wie die Planung auf die übergeordneten rechtlichen Vorgaben abgestimmt ist. Was die Zonenpläne betrifft, so ist der Kanton bestrebt, diese bezüglich Inhalt und Darstellung zu harmonisieren.
Kontakt: Andreas Hünermann
Philipp Schneider
Zonenplan mit Bauordnung:
Zonenpläne aller Zuger Gemeinden (Online-Karte)
Musterbauordnung
Musterbauordnung, Erläuterungen
Musterbauordnung, Schemazeichnungen
Zonenplan: Arbeitshilfe Weilerzonen
Zonenplan: Kapazitätsberechnungen Einwohner / Beschäftigte
Links zu Bauordnungen der Zuger Gemeinden
Erläuterungsskizzen V PBG / V GSW / EG ZGB / kommunale Bauordnung
