Uferschutz, Schilfschutz, ökologische Aufwertung
Uferschutz, Schilfschutz, ökologische Aufwertung
Landschaft - Natur - Erholung
Damit die Zuger Seen auch in Zukunft ihren besonderen Wert als Natur- und Erholungsraum behalten, gilt es Einschränkungen zu beachten. Die intakten Seeufer mit wertvollen Naturräumen für Tiere und Pflanzen sollen durch Seeuferschutzzonen erhalten bleiben. Die Erholungsnutzungen sind so zu gestalten, dass die Seen und Ufer nicht beeinträchtigt werden.
Schilfschutzkonzept Zuger- und Ägerisee
Die Förderung der bundesrechtlich geschützten Ufervegetation wird im Schilfschutzkonzept Zuger- und Ägerisee behandelt.
Kantonale Seeuferschutzzone
Es existieren drei verschiedene Seeuferschutzzonen. Im Wesentlichen beinhalten sie ein Bauverbot und den Schutz der Ufervegetation und -gehölze. Für ökologische Aufwertungen und die Renaturierung von Seeufern liegt die Federführung beim Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau und baulicher Gewässerschutz.
