Kitesurfen (Drachensegeln) und Wakeboarden
Kitesurfen (Drachensegeln) und Wakeboarden
Das Kitesurfen (Drachensegeln) kann unter Einschränkungen, welche der Regierungsrat in der Verordnung über das Drachensegeln auf dem Zugersee vom 9. März 2004 festlegt, ausgeübt werden. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2010. Die ausgeschiedene Zone ist in einer Karte festgelegt.
Wakeboarden kann unter Einschränkungen, welche der Regierungsrat in der Verordnung über das Wakeborarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und Ägerisee vom 29. Juni 2004 festlegt, ausgeübt werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Sicherheitsdirektion. Die ausgeschiedene Zone ist in einer Karte festgelegt.
Kitesurf-Zonen Zugersee - Karte
Wakeboard-Zonen Zuger- und Ägerisee - Karte
Verordnung über das Drachensegeln auf dem Zugersee vom 09.03.2004
