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Kitesurfen (Drachensegeln) und Wakeboarden

Kitesurfen (Drachensegeln) und Wakeboarden

Das Kitesurfen (Drachensegeln) kann unter Einschränkungen, welche der Regierungsrat in der Verordnung über das Drachensegeln auf dem Zugersee vom 9. März 2004 festlegt, ausgeübt werden. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2010. Die ausgeschiedene Zone ist in einer Karte festgelegt.

 

Wakeboarden kann unter Einschränkungen, welche der Regierungsrat in der Verordnung über das Wakeborarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und Ägerisee vom 29. Juni 2004 festlegt, ausgeübt werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Sicherheitsdirektion. Die ausgeschiedene Zone ist in einer Karte festgelegt.

Kitesurf-Zonen Zugersee - Karte

Wakeboard-Zonen Zuger- und Ägerisee - Karte

Verordnung über das Drachensegeln auf dem Zugersee vom 09.03.2004

Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und Ägerisee vom 29.06.2004