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Kantonale Seeuferschutzzone

Seeufer dienen der Freihaltung, Erhaltung und Wiederherstellung der ökologisch wertvollen Uferbereiche sowie des Landschaftsbildes. Der Regierungsrat hat deshalb entlang des Zugersees und des Ägerisees kantonale Seeuferschutzzonen erlassen, welche das Bauen und die Pflege der Vegetation regelt.

Kontakt: Reto Spiess

 

- Schutzbestimmungen

- Seeuferschutzzonen (Online-Karte)