Konzession öffentliches Gewässer
Die Nutzung öffentlicher Gewässer und des dazugehörigen Gewässerraums ist konzessionspflichtig. Konzessionen sind befristete Nutzungsrechte, welche die Baudirektion bzw. das Amt für Raumplanung erteilt, und sind erforderlich bei Beanspruchung von Seegebiet durch Bauten, Anlagen und Bootsstationierung. Der Kanton Zug erhebt dafür jährliche Gebühren.
Das Bootsstationierungskonzept zeigt die Entwicklung des Bootsbestandes im Kanton Zug auf. Es enthält eine Beurteilung der Standorte für zentrale Anlagen. Die Ergebnisse dieses Konzepts flossen in den kantonalen Richtplan ein.
Kontakt: Reto Spiess
Bootsstationierungskonzept; Mai 2002
Öffentliche Gewässer: Gebühren für Inanspruchnahme - Gesetz
Öffentliche Gewässer: Konzessionen - Gesetzliche Grundlagen - Gesetz
Öffentliche Gewässer: Konzessionserneuerung / Konzessionsübertragung - Formular
Öffentliche Gewässer: Gestaltung Privatstege und Sicherung von Ufermauern - Richtlinien