Kommunaler Richtplan
Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindlicher Plan. Er hält, wie der kantonale Richtplan, in Karte(n) und in Texten fest, wie sich die Gemeinden entwickeln sollen. Er formuliert Aufträge an die Behörden. Mit der Genehmigung durch den Kanton (Amt für Raumplanung) wird er auch für die Kantonsbehörden verbindlich. Der Kanton ist bestrebt, die kommunalen Richtpläne bezüglich Inhalt und Darstellung zu harmonisieren.
Kontakt: Andreas Hünermann
Philipp Schneider
