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Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen

Baugesuche / Anfragen

Sind immer bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen. Die Gemeinden bieten hierfür Online-Formulare an.

Die Gemeinde leitet das Baugesuch oder die Anfrage weiter an das Amt für Raumplanung. Es entscheidet über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Ein Entscheid kann zirka 2 Monate nach Einreichen des Gesuches bei der Gemeinde erwartet werden.

Um einen möglichst raschen und reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleiten, muss das Baugesuch vollständig sein. Folgende Dokumente sind Bestandteil des Baugesuchs (§ 27 VPBG):

  • Baugesuchsformular mit Baubeschrieb
  • Grundbuchplan / Situation
  • Grundrisse
  • Ansichten
  • Schnitte
  • Umgebungsgestaltung bei grösseren Bauten und Anlagen

 

Alle Unterlagen müssen datiert und vom Gesuchsteller und Grundeigentümer unterzeichnet sein.

Kontakt: Claudio Piazzini
              Philipp Schneider 
              Andreas Hünermann 
 

 

Bewilligungspraxis des Amt für Raumplanung

Die Broschüre "Bauen ausserhalb Bauzonen" dient der Bauherrschaft bei der Realisierung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Bei dieser Dokumentation handelt es sich jedoch nicht um eine abschliessende Betrachtung. Es sind die aktuellen gesetzlichen Erlasse massgebend.

Bauen ausserhalb Bauzonen - Broschüre

Plan + Baubewilligungsverfahren: Ablaufschema

Planungs- und Baugesetz (PBG 721.11)

Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG 721.111)