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Moorlandschaften / Landschaftsschutzzone Reuss

Im Kanton Zug liegen vier Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung, die durch den Bund verfassungsrechtlich unter Schutz gestellt sind.
Mit den vier Schutzplänen wurden gemäss Regierungsratsbeschluss vom 10. November 1998 spezielle Schutz- und Unterhaltsmassnahmen grundeigentümerverbindlich festgesetzt.

Mit der Landschaftsschutzzone Reuss, dem dazugehörigen Schutzplan "Reussweiden / Hünenberg" und dem Regierungsratsbeschluss vom 15. April 2003 wurde eine weitere kantonale Landschaftsschutzzone mit dem Ziel der ökologischen Aufwertung und Vernetzung der Reuss rechtskräftig.

Die Schutzpläne und Erläuterungen können auf dem Amt für Raumplanung eingesehen werden.

Kontakt:

Martina Brennecke