Der Zuger Richtplan wird angepasst
Medienmitteilung vom 20. August 2010
Der Zuger Richtplan soll in fünf Kapiteln angepasst werden. Die Bevölkerung wird eingeladen, mitzuwirken und Vorschläge einzubringen. Der raumplanerische Bericht und die Synopse sind vom 20. August bis 19. Oktober 2010 in der öffentlichen Mitwirkung. Die Eingaben fliessen in die Überprüfung der Richtplananpassung ein. Die Baudirektion unterbreitet anschliessend ihren Bericht dem Regierungsrat, bevor dieser die Richtplananpassung dem Kantonsrat zum Beschluss vorlegt.
Neue Arbeiten des Bundes und der Direktion des Innern bedingen eine Richtplananpassung im Richtplankapitel Wald. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich in Sachen Hirzelverbindung führte zur Sicherung eines Trassees für den Hirzeltunnel. Aufgrund der Erfahrungen mit Bauvorhaben bei grösseren Verkehrsprojekten, werden die teilweise zu optimistisch gesetzten Prioritäten bei den Verkehrsvorhaben angepasst.
Anpassung der Wälder mit Schutzfunktion und Erholungsfunktion
Die Grundlagen der Waldplanung sind das Kapitel Wald des kantonalen Richtplanes, der Waldentwicklungsplan (WEP) und die Waldwirtschaftspläne. Der Bund hat neue Kriterien zu den Schutzwäldern erarbeitet und die Direktion des Innern hat den Waldentwicklungsplan zusammen mit einer Begleitgruppe erarbeitet. Daraus ergeben sich verschiedene Anpassungen für den Richtplan:
- Definition der Vorrangfunktion bei der Überlagerung von besonderen Waldfunktionen,
- Festsetzung der Wälder mit besonderer Schutzfunktion gegen Naturgefahren,
- Anpassungen der Wälder mit besonderer Erholungsfunktion und
- Möglichkeit linearer Erholungsanlagen zwischen Wäldern mit besonderer Erholungsfunktion.
Diese Vorhaben sind raumplanerisch abgestimmt und können im kantonalen Richtplan festgesetzt werden.
Aufnahme eines neuen Trassees für den Hirzeltunnel
Der Richtplanbeschluss V 3.5 hält fest, dass der Kanton Zug aufzeigt, wie der geplante Hirzeltunnel ab Kantonsgebiet Zürich aufgenommen wird und dass er mit dem Kanton Zürich in dieser Sache zusammenarbeitet. Es besteht ein aktueller Problemdruck beim Hirzel: Die Gemeinde Hirzel ist mit ca. 18'000 Fz/Tag unangemessen stark vom Durchgangsverkehr belastet und die Durchfahrt Walterswil ist mit ca. 23'500 Fz/Tag stark belastet (Zählung April 2010, nach der Eröffnung der A4 im Knonaueramt).
Im Rahmen der jährlich stattfindenden raumplanerischen Koordinationsgespräche zwischen den Kantonen Zürich und Zug wurden beide Kantone beauftragt, ein Positionspapier zum Hirzeltunnel zu verfassen. Ziel war, eine unter vielen Beteiligten konsensfähige Lösung aufzuzeigen. So standen vor allem weite Gebiete in der Gemeinde Hirzel sowie im Sihltal nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen für einen Strassenbau zur Verfügung. Das Resultat des Variantenspektrums war eine zweistreifige Tunnellösung im Korridor Horgen/Wädenswil - Sihlbrugg ("Hirzeltunnel") sowie eine nördliche Umfahrung von Walterswil in einem Korridor Sihlbrugg - Walterswil West. Mit diesem Vorschlag sollte Walterswil und das Dorf Hirzel langfristig vom Durchgangsverkehr befreit werden. Bewusst sollte aber keine 4-streifige Autobahn realisiert werden, um nicht zusätzlichen Verkehr auf diese Ost-West-Verbindung zu leiten.
Neuaufnahme kantonaler Radstrecken und Wanderwege
Das Netz der kantonalen Radstrecken wurde seit der Aufnahme in den damaligen Teilrichtplan Verkehr im Jahre 2002 nicht mehr angepasst. Das kantonale Radstreckennetz wird mit zwei Teilstücken punktuell ergänzt bzw. vervollständigt: in der Gemeinde Baar mit der Verbindung Ägeristrasse - Talacher und in der Gemeinde Steinhausen mit der Verbindung Bahnhofstrasse - Dorfbachweg via Goldermatten und Kirchmattstrasse. Beide neuen Verbindungen sind raumplanerisch abgestimmt und werden im Richtplan festgesetzt.
Auch seit 2002 wurde das Wanderwegnetz im Kanton Zug nicht mehr verändert. Fortgeschrittene Planungen, neue Projekte, weitergehende Erkenntnisse und Erfahrungen mit dem neuen Wanderwegnetz führen zu einem Anpassungsbedarf. Das Wanderwegnetz wird mit 11 Teilstücken punktuell ergänzt, vervollständigt, bereinigt und den aktuellen Anforderungen entsprechend ergänzt.
Anpassung der Prioritäten bei Verkehrsvorhaben
Die im kantonalen Richtplan 2004 festgelegten Prioritäten bei den Verkehrsvorhaben sollen überprüft und angepasst werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat in der Regel alle vier Jahre eine aktualisierte Prioritätenliste für die verschiedenen im Richtplan aufgeführten Bauvorhaben. Die Prioritätenliste stützt sich dabei auf verkehrs- und siedlungsplanerische, wirtschaftliche sowie finanz- und regionalpolitische Kriterien. Wie sich seit dem Beschluss des Richtplanes im Januar 2004 gezeigt hat, waren die zeitlichen Abgrenzungen der drei Prioritäten (Baubeginn zwischen 2002 und 2008 für die Priorität 1, Baubeginn zwischen 2008 und 2014 für Priorität 2 und Baubeginn nach 2014 für Priorität 3) teilweise zu optimistisch gesetzt. Aufgrund der in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen mit Planungs- und Projektierungsabläufen von grösseren Verkehrsprojekten und der zahlreich in Angriff genommenen Bauvorhaben ist man nun in der Lage, realistischere Zeitspannen für den Baubeginn der einzelnen Vorhaben anzugeben.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat Tel. 041 728 53 01
E-Mail: heinz.taennler@zg.ch
