Tankanlagen
Unfälle mit wassergefährdenden Flüssigkeiten haben grosse Umweltauswirkungen. Der Vollzug der Vorschriften ist aufwändig, aber notwendig. Mit der Einführung der Tank-Vignette konnte ein Mittel zur besseren Wahrnehmung der Eigenverantwortung und zur Effizienzsteigerung des Vollzugs erreicht werden. Seit dem 1. Januar 2007 sind Tankanlagen (Kleintanks und mittelgrosse Tanks), die sich nicht in den gefährdeten Bereichen (Schutzzonen und Bereiche Au und Ao) befinden, nur noch meldepflichtig. Der Inhaber muss diese Anlagen in Eigenverantwortung regelmässig kontrollieren.
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Tankanlagen: Gesuch für die Anpassung von Tankanlagen (Sanierungsgesuch) - Formular |
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| Tankanlagen: Gesuch zur Erteilung einer Bewilligung zur Erstellung einer Tankanlage - Formular |
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| Tankanlagen: Hinweise zur Tankkontrolle - Merkblatt |
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| Tankanlagen: Informationen zu Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten - Informationsblatt |
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| Tankanlagen: Melde-, Bewilligungs- und Revisionspflicht von Lageranlagen, Umschlagplätzen und Leckanzeigesystemen für wassergefährdende Flüssigkeiten - Merkblatt |
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| Tankanlagen: Meldung einer Anlage mit wassergefährdenden Flüssigkeiten - Formular |
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| Tankstellenentwässerung für Ethanol enthaltende Treibstoffe, Biodiesel und Harnstoff - Merkblatt |
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