NIS/Elektrosmog
Elektrosmog = nichtionisierende Strahlung (NIS)
Das AfU ist beauftragt, Baugesuche von Mobilfunkanlagen auf die Zulässigkeit ihrer Strahlung hin zu überprüfen. Zur Bearbeitung der Gesuche stehen dem AfU ein Berechnungsprogramm und verschiedene Antennendatenbanken zur Verfügung. Kontrollen vor Ort sind jedoch unerlässlich. Alle Sendeanlagen, welche aufgrund der Berechnung den gesetzlichen Anlagegrenzwert zu 80 % erreichen, werden mittels einer Abnahmemessung durch eine eidgenössisch akkreditierte Messfirma überprüft. Ein Kataster mit allen Mobilfunkanlagen und grösseren Hochspannungsleitungen dient auch der Beratung der Bevölkerung.