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Musikveranstaltungen

Musikveranstaltung

Die Notwendigkeit der Schall- und Laserverordnung zum Schutz vor Gehörschäden ist unbestritten. Der Vollzug erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Veranstaltern. Es werden akustische Beratungen vor Ort und regelmässige Kontrollmessungen durchgeführt. Das AfU stellt den Veranstaltern kostenlos Handmessgeräte zur Verfügung. Veranstalter, die Musikanlässe und Lasershows durchführen, müssen sich an die Grenzwerte und die entsprechenden Auflagen halten.