Was tun wenn es stinkt?
Die Gemeinde ist Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Sie klärt die Ursache der Emissionen ab. Wird die Belästigung durch Feuerungsanlagen >70 kW verursacht, ist das Amt für Umweltschutz zuständig. Es hat zur Unterstützung der Gemeinden und im Sinne einer einheitlichen Praxis einen Vollzugsleitfaden entwickelt.
Thema
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Ablaufschema Klagen formelles Verfahren - Informationsblatt |
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| Ablaufschema Klagen Konsensverfahren - Informationsblatt |
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| Leitfaden für Zuger Gemeinden bei Klagen - Wegleitung |
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| Leitfaden Schulungs-Präsentation vom 28.10.2009 - Dokument |
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