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Lärmschutz Bahnverkehr

Lärmarmer Flirt bei der Station Alpenblick in Cham

Die Umweltschutzgesetzgebung und die Gesetzgebung für die Lärmsanierung von Eisenbahnanlagen sehen überall dort, wo Sanierungen an Bahnanlagen (Rollmaterial, Lärmschutzwände) nicht ausreichen, Schallschutzmassnahmen an Gebäuden vor. Das AfU koordiniert im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr (BAV) den Einbau von Schallschutzfenstern. Im Kanton Zug wurde die Gemeinde Risch bereits 2005 lärmsaniert. 2009 folgten die Gemeinden Cham und Hünenberg. Noch ausstehend sind Baar und die Stadt Zug.