Lärmschutz
Der Lärmschutz ist eine anspruchsvolle Aufgabe, angesichts der immer dichteren Besiedlung des Kantons. Die Ansprüche der Bevölkerung an ruhige Wohnlagen oder Arbeitsplätze steigen in dem Masse, wie lästige Lärmquellen zunehmen, z.B. Strassen- und Eisenbahnverkehr, Industrie/Gewerbe, Freizeitveranstaltungen, Baustellen und Nachbarschaftslärm. Der Lärmschutz erfolgt nach den Vorgaben der Lärmschutzverordnung. Priorität haben vorsorgliche Massnahmen bei der Planung von Gebäuden und Anlagen sowie Massnahmen direkt an der Lärmquelle. Die Lärmsanierungen erfolgen meist mit Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern.
Aufgaben im Bereich Lärmschutz
- Vollzug der Lärmschutzverordnung (LSV) für alle Lärmarten (Strassenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Industrie- und Gewerbelärm, Schiesslärm, Fluglärm, Freizeitveranstaltungen) koordinieren, teilweise in Zusammenarbeit mit Gemeinden, kantonalen Ämtern und Bundesbehörden
- Beurteilungen laut Maschinenlärmverordnung (MaLV) sowie Baulärm-Richtlinie (BAFU) durchführen
- Lärmkataster bewirtschaften und aktualisieren