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Schutzzonen und Gewässerschutzbereiche

Gutes Trinkwasser beginnt nicht erst beim Wasserhahn, sondern wird erst möglich in enger Zusammenarbeit von Wasserversorgung, Lebensmittelbehörde und Gewässerschutz. Grundwasser soll möglichst ohne zusätzlichen Aufwand als Trinkwasser gebraucht werden können. Deshalb wird das Einzugsgebiet einer Trinkwasserfassung besonders geschützt und zwar erhöht sich der Schutz mit der Nähe zur Fassung. Grundwasserschutzzonen müssen für Quell- und Grundwasserfassungen erstellt werden, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt; das heisst bei den Wasserfassungen
- der öffentliche Wasserversorgungen
- von grösseren privaten Wasserversorgungen
- von Lebensmittel verarbeitenden Betrieben

Das Amt für Umweltschutz ist die Bewilligungsbehörde für Grundwasserschutzzonen und besonders geschützte Gewässerschutzbereiche. Diese Gebiete können auf www.zugmap.ch unter dem Thema 'Planerischer Gewässerschutz / Gewässerschutzkarte' abgefragt werden.