Brauch- und Trinkwassernutzung
Grundwasser dient - neben der Verwendung als Trinkwasser - auch für die Energiegewinnung, für die Bewässerung und für andere lebensmittelfremde Tätigkeiten und Prozesse.
Grundwasser- und Oberflächengewässernutzungen bis 5 Liter pro Sekunde benötigen eine Bewilligung und grössere Mengen eine Konzession. Die Zulässigkeit einer Nutzung des Wassers für Brauchwasserzwecke ist vorteilhaft frühzeitig mit einer Anfrage zu klären.
In trockenen Zeiten ist der sporadische Wasserbezug aus kleinen und mittleren Bächen eingeschränkt möglich. Diese Bezüge sind dem Amt für Umweltschutz anzuzeigen.
