Energiegewinnung aus Wasser, Boden oder Luft
Energie lässt sich zum Heizen und Kühlen aus dem Oberflächen- und Grundwasser, Boden sowie aus der Luft gewinnen. Die Energiegewinnung erfolgt mittels Wärmepumpen.
Wassernutzungen bis 5 Liter pro Sekunde benötigen eine Bewilligung und grössere Mengen eine Konzession. Die Zulässigkeit einer Nutzung von Oberflächengewässer ist vorteilhaft frühzeitig mit einer Anfrage zu klären. Für Grundwasser ist ein zweistufiges Vorgehen zu wählen: Zuerst Einreichen des Gesuches für die Sondierbohrung, anschliessend Einreichen des Gesuches für den Wasserbezug mit den entsprechenden hydrogeologischen Unterlagen.
Die Wärmegewinnung aus dem Boden mittels Erdsonden benötigt eine Bewilligung. Ob eine Erdsonde in einem bestimmten Gebiet zulässig ist oder nicht, kann jedermann auf der Erdwärmenutzungskarte abfragen.
Die Energiegewinnung aus der Luft ist nicht bewilligungspflichtig (Umweltrecht, Gewässerschutzrecht) allenfalls ist eine Baubewilliung erforderlich. Der Lärmproblematik ist die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.
Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 21. Juni 2011 fördert der Kanton und seine Einwohnergemeinden die Versorgung mit Erneurbarer Energie (Energie im Kanton Zug 2011; Leitbild, Leitsätze, Massnahmen).
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| Aktuell: Faktenblatt erneuerbare Energie - Dokument |
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| Erdwärme: Gesuch für den Entzug von Wärme aus Erdreich - Formular |
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| Erneuerbare Energien im Kanton Zug: Stand heute und Perspektiven 2030 - Dokument |
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| Gewässer: Anfrage für Wasserbezug aus Oberflächengewässern - Formular |
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| Grundwasser: Gesuch für Sondierbohrung Wasserbezug aus Grundwasservorkommen - Formular |
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| Grundwasser: Gesuch für Wasserbezug aus Grundwasservorkommen - Formular |
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