Baustelle
Aufgaben im Bereich Baustelle
- Planer, Bauherren, Baufirmen bezüglich Einhaltung der Umweltvorschriften beraten
- Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten bei grossen Bauvorhaben und vorschlagen von Massnahmen zur Minderung von Umweltauswirkungen
- Unterstützen und beraten der gemeindlichen Baubewillligungsbehörde und privater Umweltbaubegleiter
- Gemeinden betreffend Anordnen von Massnahmen bei Mängeln beraten
- Baustellen im Zuständigkeitsbereich des Kantons kontrollieren und überwachen.