Schiessanlagen
Im Laufe der jahrzehntelangen Nutzung von Schiessanlagen haben sich im Bereich der Kugelfänge grosse Mengen von Munitionsresten angesammelt. Daher sind die Kugelfänge und deren unmittelbares Umfeld in hohem Masse mit Schwermetallen belastet. Diese Schwermetallbelastung stellt ein erhebliches Gefahrenpotential für die Umwelt dar. Der Bund leistet unter bestimmten Voraussetzungen Abgeltungen an die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten (siehe VASA-Abgeltungen bei Schiessanlagen). Bei klassischen 300 m-Anlagen werden vom Bund pauschal Fr. 8'000.- pro Scheibe bezahlt, während bei den übrigen Schiessanlagen 40% der nach VASA anrechenbaren Aufwendungen übernommen werden. Gestützt auf den Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für die Altlastensanierung bei Schiessanlagen leistet der Kanton Zug Beiträge an die Altlastensanierung von Schiessanlagen. Die Kosten der Sanierungen werden nach Abzug der Bundesbeiträge hälftig zwischen dem Kanton und der betroffenen Gemeinde aufgeteilt. Massnahmen, die über das Sanierungsziel von 1000 mg Blei pro Kilogramm Boden hinausgehen tragen die Gemeinde beziehungsweise die Verursacher.
