Bauen auf belasteten Standorten
Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte wurden aufgrund von vorliegenden und bei Befragungen erhobenen Informationen zu ihrer Vorgeschichte oder konkreten Hinweisen auf eine Belastung in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen. Ist der Standort als untersuchungsbedürftig klassiert, muss spätestens bei einem Bauvorhaben abgeklärt werden, ob beim Standort schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Oft ist es sinnvoll, diese Voruntersuchung frühzeitig durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro durchführen zu lassen. Der Vorteil dieser Untersuchung ist die daraus resultierende tatsächliche Kenntnis über die Art und das Ausmass der Belastung, was eine Abschätzung der zu erwartenden Sanierungs-/Entsorgungskosten ermöglicht. Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten muss in den meisten Fällen ein Aushub- und Entsorgungskonzept ausgearbeitet werden, das Bestandteil des bei der Gemeinde eingereichten Baugesuches ist. Ein Ablaufschema zu Bauvorhaben auf belasteten Standorten sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf dem ZUDK-Merkblatt Bauen auf belasteten Standorten.
