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Altlasten

Im 20. Jahrhundert wurden viele neue Produkte entwickelt, welche die Lebensumstände der Menschen wesentlich verbesserten. Einige dieser Errungenschaften stellten sich aber im Nachhinein als problematisch für Mensch und Umwelt heraus. Aus Sorglosigkeit, Unwissenheit oder aus Mangel an geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten gelangten bis Mitte 80er Jahre teils wesentliche Mengen dieser Stoffe bei der Produktion, Anwendung oder Entsorgung in die Bausubstanz, den Boden, in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser. Diese "alten Lasten" wurden im Kanton Zug in den öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte (KbS) basierend auf der Altlasten-Verordnung des Bundes (AltlV) eingetragen. Bei den meisten belasteten Standorte werden erst im Rahmen von Bauvorhaben Sanierungsmassnahmen nötig. Liegt aber die konkrete Gefährdung eines Schutzgutes wie z.B. von Grundwasser vor, wird der belastete Standort zur Altlast und muss innert Frist saniert werden.

Aufgaben im Bereich Altlasten

  • Vollzug Altlastenverordnung (AltlV)
  • Den Kataster der belasteten Standorte (KbS) erstellen und nachführen
  • Beraten, beurteilen, begleiten und sanieren von belasteten Standorten und Altlasten
  • Ehemalige Deponien überwachen und gegebenenfalls sanieren.