Industrie- und Gewerbeabwasser
Verschmutztes Abwasser muss in einer Kläranlage gereinigt werden. Um die Einleitungsgrenzwerte in die öffentliche Kanalisation einzuhalten, müssen Produktionsabwässer von Industrie- und Gewerbebetrieben in vielen Fällen vorbehandelt werden.
In einzelnen Branchen wurde die Kontrolle der Einhaltung der Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften mittels Branchenvereinbarungen ausgelagert. Der Inhalt dieser Verträge wurde zusammen mit der jeweiligen Branche partnerschaftlich ausgehandelt. Damit wird auch die Eigenverantwortung der Betriebe gestärkt. Dem Amt für Umweltschutz bleibt somit die Aufgabe, die Qualität der Kontrollen sicherzustellen, bei allfälligen Problemen helfend einzugreifen und allfällige Sanierungen durchzuführen.
Im Kanton Zug wurden im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Umweltdirektionen ZUDK folgende Branchenvereinbarungen abgeschlossen: Auto- und Transportgewerbe (Garagen, Werkhöfe, etc.), Maler, Metzger, Gaspendelanlagen bei Tankstellen, Milchverarbeitungsbetriebe (Käsereien), Aufbereitungsplätze für mineralische Bauabfälle.
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Gewässerschutz: Abwässer, Abfälle und Emissionen im Malereigewerbe (ZUDK) - Merkblatt |
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| Gewässerschutz: Gesuch um Bewilligung einer Abwasservorbehandlungsanlage für Industrie- und Gewerbebetriebe - Formular |
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| Gewässerschutz: Gesuch um Bewilligung einer Abwasservorbehandlungsanlage im Auto- und Transportgewerbe - Formular |
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| Gewässerschutz: Information an Unternehmer, die Saugwagenfahrzeuge mit integrierter Abwasservorbehandlung einsetzen möchten (2011) - Informationsblatt |
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| Gewässerschutz: Tankstellenentwässerung für Ethanol enthaltende Treibstoffe, Biodiesel und Harnstoff - Merkblatt |
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| Gewässerschutz: Umweltschutz beim Unterhalt von Fahrzeugen (ZUDK) - Merkblatt |
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| Gewässerschutz: Umweltschutz in Fleisch verarbeitenden Betrieben (ZUDK) - Merkblatt |
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| Gewässerschutz: Umweltschutz in Milchverarbeitungsbetrieben (ZUDK) - Merkblatt |
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