Sonderabfälle/kontrollpfl. Abfälle
Die unsachgemässe Entsorgung von problematischen Abfällen kann zu Belastungen der Umwelt führen. Um Missbräuche zu vermeiden, verlangt die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) bei Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen spezielle Kontrollen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat zahlreiche Hilfsmittel zusammengestellt, die den Umgang mit der VeVA erleichtern. Für den praktischen Umgang mit der VeVA wurde auf dem Internet eine Informatiklösung geschaffen. Betriebe, die Sonderabfälle abgeben, benötigen eine Betriebsnummer. Neue Nummern können beim AfU über die E-Mail-Adresse info.veva@zg.ch bestellt werden.
Die im Kanton Zug anfallende Menge von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen ist im Vergleich zu den übrigen Abfällen klein (vgl. Abfallstatistik). Sonderabfälle aus Haushaltungen (Batterien, Farben, abgelaufene Medikamente etc.) können an die Verkaufsstellen zurückgebracht oder bei den gemeindlichen Sammelstellen (Ökihöfe) abgegeben werden. Weitere Auskünfte erteilt der Zweckverband für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA). Sonderabfälle aus Industrie und Gewerbe (schwermetallhaltige Galvanikschlämme, Motorenöle, etc.) werden in der Regel über Spezialfirmen entsorgt. Das Amt für Umweltschutz gibt gerne Auskunft über mögliche Entsorgungswege.
