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Reststoff- und Reaktordeponien

Auf Reststoffdeponien werden mineralische, schadstoffhaltige Abfälle, die zum Teil mit Bindemittel chemisch stabilisiert wurden (beispielsweise mit Zement verfestigte Rauchgasreinigungsrückstände von Kehrichtverbrennungsanlagen), abgelagert. 

Auf Reaktordeponien werden Abfälle abgelagert, die in mikrobiologischen Prozessen abgebaut oder die nach der Ablagerung chemisch reagieren können. Auf Reaktordeponien dürfen Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen, nicht brennbare Bauabfälle, belastetes Aushub- und Abraummaterial und gewisse Sonderabfälle abgelagert werden.
 
Details zu den Anforderungen an das abzulagernde Material siehe TVA, Anhang 1.
Deponiestandorte und Annahmestellen finden sie im Entsorgungswegweiser.